Werkhof: Kreis erlaubt Abbruch
Halver – Der Märkische Kreis hat einen möglichen Abbruch des Werkhofs an der Frankfurter Straße genehmigt. Beantragt hat den Abriss der Lebensmittel-Discounter Lidl, der Interesse hat, sich in der Innenstadt auf dem Wippermann-Gelände anzusiedeln.
Ob sich Lidl damit durchsetzen kann, ist offen. Ein politische Mehrheit für einen großen Lebensmittelhandel ist nach Einschätzung von Fachleuten in Halver nicht in Sicht. Das Unternehmen müsste daher versuchen, sich auf dem Klageweg gegen die Interessenslage der Stadt durchzusetzen. Gegen den Märkischen Kreis tut Lidl dies bereits und hat im Juli vergangenen Jahres beim Verwaltungsgericht eine Klage wegen Untätigkeit eingereicht.
Bei der Abrissgenehmigung für das Gebäude Frankfurter Straße 52 handelt es sich zunächst um einen formalen Akt. Lidl ist nicht im Besitz der Immobilie. Den Abbruch beantragen allerdings kann jeder – unabhängig von Rechten Dritter. Erst als Eigentümer könnte der Antragsteller den Abbruch vollziehen.
In diesem Kernbereich Halvers besteht städtischerseits zunächst das Ziel, den Werkhof als Alleinstellungsmerkmal Halvers zu erhalten. Die Einrichtung sorgt für eine Belebung der Stadt und einen Zielverkehr von außerhalb, den ein Lebensmitteldiscounter niemals erzeugen könnte, so die Einschätzung.
Widerstand aus der Politik
Verkehrliche Probleme sind zu erwarten. Die Zunahme des Verkehrs durch einen neuen Discounter würde zu einer zusätzlichen Belastung in der Innenstadt führen, in der Konsequenz bis hin zum Bau eines Kreisverkehrs im Bereich Frankfurter Straße/Herpiner Weg.
Strittig zwischen Lidl und Stadt ist aber zunächst die rechtliche Grundlage, mit der Lidl bauen will. Für den beantragten 1300 Quadratmeter großen Markt, deutlich mehr als an der Hagener Straße, beruft sich Lidl auf den Paragrafen 34 der Bauordnung. Gebaut werden könnte auch ohne Bebauungsplan, wenn das Vorhaben sich „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist“, heißt es im Gesetzestext.
Das trifft nach Auffassung der Stadt für das Bauvorhaben nicht zu. Eine vergleichbare Bebauung mit Fachmarktzentrum oder Lidl sei in diesem Sinne zu weit entfernt. Und in diesem Fall müsste Baurecht durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan geschaffen werden. Die erforderlichen politischen Mehrheiten in den Fachausschüssen und letztlich im Rat aber würde Lidl kaum finden und müsste im Ergebnis auf Erstellung eines Bebauungsplanes klagen.